Absichtserklärungen zur Verschärfung des Waffenrechts im Koalitionsvertrag

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
(Stand: 27.11.2013) 18. Legislaturperiode

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Hans-Peter Uhl dementiert Meldungen über die Vereinbarung einer Waffenrechtsverschärfung im Koalitionsvertrag.  Das Waffenrecht soll lediglich im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität angepasst werden.  Doch niemand weiß diese Aussage zu deuten oder zu bewerten. Es gilt deshalb weiterhin wachsam zu bleiben und für unsere Passion positve Akzente zu setzen. Auch der Hinweis, dass man darin keine Verschärfung sähe sollte uns keinesfalls ruhig stellen. Vor allem die formulierte Absicht die öffentliche Sicherheit durch das nationale Waffenregister weiterentwickeln zu wollen widerspricht dieser Sachlage. Die öffentliche Sicherheit in unserem Lande zu garantieren, hängt an vielen weiteren Brennpunken die mit anderen politischen Lösungen erreicht werden müssen.

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag

S. 16 - Bei Rüstungsexportentscheidungen in sogenannte Drittstaaten sind die im Jahr 2000 beschlossenen strengen „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ für unser Regierungshandeln verbindlich. Über ihre abschließenden Genehmigungsentscheidungen im Bundessicherheitsrat wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag unverzüglich unterrichten. Die Entscheidung darüber, wem gegenüber die Unterrichtung erfolgt, liegt beim Deutschen Bundestag. Darüber hinaus werden wir die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit durch Vorlage des jährlichen Rüstungsexportberichtes noch vor der Sommerpause des Folgejahres und eines zusätzlichen Zwischenberichts verbessern. Wir setzen uns für eine Angleichung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU ein. Europäische Harmonisierungen müssen so umgesetzt werden, dass sie die Mindestanforderungen des Gemeinsamen Standpunkts der EU aus dem Jahr 2008 nicht unterschreiten.

S. 147 - Wir werden das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin anpassen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat dabei oberste Priorität. Wir streben eine erneute befristete Amnestie an. Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit werden wir darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern schrittweise das nationale Waffenregister weiterentwickeln. Die Kriminal- und Rechtspflegestatistiken machen wir aussagekräftiger. Die Sicherheitsforschung wird besser koordiniert.

S. 170 Wir werden uns international für die vollständige Implementierung des VN-Kleinwaffenabkommens einsetzen und die Umsetzung in adäquate nationale Kontrollmechanismen unterstützen. Alle im nichtstaatlichen Bereich in Deutschland gehandelten und geführten sowie für den Export vorgesehenen und vom VN-Kleinwaffenaktionsprogramm erfassten Klein- und Leichtwaffen sollten in Zukunft mit einer möglichst unauslöschlichen Markierung versehen werden, um deren Nachverfolgbarkeit zu ermöglichen. Auch die weltweite Umsetzung des internationalen Waffenhandelsvertrags (ATT) wollen wir energisch vorantreiben.

Hier zum Nachlesen oder Downloaden http://www.tagesschau.de/inland/koalitionsvertrag136.pdf

Tags: Waffenrecht
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