Klage stattgegeben
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgar t hat für eine faustdicke Überraschung gesorgt. Der Mann, der zwei registrierte Waffen besitzt, hatte gegen den Gebührenbescheid der Stadt geklagt. Er sollte 210 Euro für eine sogenannte verdachtsunabhängige Waffenkontrolle bezahlen. „Zu hoch, nicht gerechtfertigt“, so die Argumentation des Klägers. Die Willkür der Gebührenfestsetzung wird damit abgestraft.
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