Weniger Waffen ist nicht gleich mehr Sicherheit

Die Anti-Waffenlobby bedient sich eines epidemiologischen Ansatzes, nach dem Waffen als ein Krankheitserreger betrachtet werden. Folglich wird angenommen, dass wenn die Waffenkonzentration auf einem Gebiet hoch genug ist, kommt es irgendwann zum Ausbruch einer „Gewaltseuche“. Richard Patterson, Managing Director of the Sporting Arms and Ammunition Manufacturers’ Institute (SAAMI), hatte am International Small Arms Control Standards (ISACS) Projekt in der Expertengruppe mitgewirkt. In seiner Rede sagte er, dass das ISACS – Projekt von drei falschen Annahmen ausgeht:

  • Mehr Waffen bedeuten mehr Gewalt.
  • Mehr Waffenkontrolle führt automatisch zu weniger Gewalt.
  • Mehr Waffen führen automatisch zu mehr Toten.

Dabei zeigen wissenschaftlich Studien, dass:

  • In Staaten mit vielen legalen Privatwaffenbesitzern viele Waffen zu weniger Gewalt führen.
  • Die Entwaffnung rechtstreuer Bürger führt nicht zu weniger Gewalt.
  • Eine Waffe ist ein Werkzeug und wie jedes Werkzeug kann sie für Schlechtes oder Gutes genutzt werden.

Gary Mauser, ehemaliger Professor der Simon Fraser University in Kanada, forscht seit über 20 Jahren auf dem Gebiet der Waffen und Verbrechen. Als Redner auf dem United Nations Biennial Meeting of States to Consider Implementation of the Programme of Action to Prevent, Combat and Eradicate the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects, bestätigte er, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass der private Waffenbesitz die Ursache für kriminelle oder terroristische Gewalt ist. Mauser sieht in den Entwaffnungsplänen der UNO zwei grundsätzlich falsche Annahmen:

  • der private Waffenbesitz die kriminelle Gewalt fördert
  • die Reduktion des privaten Waffenbesitzes die kriminelle Gewalt verringern kann.

Arbeiten, die diese Annahmen belegen wollen, bezeichnet Mauser als Schrottwissenschaften, denen an belastbarer Methodologie fehlt. Ausufernde Gewalt in einem Land wird durch andere Faktoren verursacht:

  • Mangel an ökonomischer Freiheit
  • Organisiertes Verbrechen
  • Undemokratische Regierung
  • Korruption
  • Drogenhandel
  • Historisch bedingte ethnische Konflikte

Die Reduktion des Waffenbesitzes führt auch nicht zu weniger Gewalt.


  • Die Registrierung von Waffen hat in keinem Land zu weniger Kriminalität geführt. Nicht in Kanada, Großbritannien, Neuseeland, Jamaika oder Südafrika.
  • Nach dem Verbot der Handfeuerwaffen in Großbritannien war die Mordrate 2009 höher als vor dem Verbot 1997 und die Schusswaffengewalt ist stark angestiegen.
  • In Russland gibt es seit 80 Jahren ein Handfeuerwaffenverbot und die Mordrate war vor 1989 im Vergleich zu den USA um 400% höher (25 auf 100.000 Einwohner). Nach der Perestroika wurden die Waffengesetze in Russland gelockert und die Mordrate ist auf 9 auf 100.000 Einwohner gesunken.
  • Die Studien des Small Arms Survey zeigt, dass Länder mit der höchsten Schusswaffendichte auch zu den reichsten Ländern der Welt mit einer stabilen ökonomischen und politischen Lage gehören.

 

Politiker wollen eine schnelle Lösung für komplexe Probleme. Waffenverbote wirken allerdings überhaupt nicht. Sie verschlimmern die Situation noch mehr, weil sie die gesetzestreuen Bürger verletzlicher für die Angriffe der Verbrecher machen. In einem Bericht an den Bundesrat vom 27. Januar 2010 hat das Bundesministerium des Inneren nachgewiesen, dass ein Großkaliberverbot für private Waffenbesitzer keinen Sicherheitsgewinn bringen kann.

  • Nach der Falldatei des BKA machen die SRS-Waffen (= Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) mehr als 60% der sichergestellten Tatwaffen aus.
  • Großkaliberwaffen besitzen zwar eine höhere Durchschlagskraft, sie stellen im Hinblick auf die Handhabung aber auch höhere Anforderungen an den Schützen. 

Zentrallagerung der Waffen verhindert keine „Amokläufe“

Die Befürworter der zentralen Waffenlagerung gehen von drei falschen Vorstellungen aus:

  • Die zentrale Waffenlagerung würde mehr Sicherheit bringen.
  • Sportschützen schießen immer nur an ihrem Heimatschießstand.
  • „Amokläufe“ passieren spontan.

 

Die zentrale Waffenlagerung würde die Gefahren für die Öffentlichkeit vervielfachen. Selbst die Polizei ist nicht von dieser Idee überzeugt. Zentralle Waffenlager in Schießsportvereinen, die sich aufgrund des Lärmschutzes meistens weit von bewohnten Gebieten befinden, wären ein beliebtes Ziel für Verbrecher und Terroristen. Mit einem Überfall kämen diese Gruppen an hunderte, wenn nicht Tausende von Waffen plus passender Munition. Sportschützen nehmen regelmäßig an Wettkämpfen teil, die meistens außerhalb des Heimatschießstandes stattfinden. Spätestens dann müssen sie die Waffen und die Munition mitnehmen, weil sie auch vor dem Wettkampf von dem Veranstalter geprüft werden. Niemand kann kontrollieren, was mit den Waffen nach der Entnahme aus der zentralen Waffenkammer passiert. Der Sportschütze könnte die Waffen und die Munition, die immerhin sein Eigentum sind, unter irgendeinem Vorwand aus dem Zentrallager entnehmen und damit irgendetwas machen. Diese Maßnahme ist also wirkungslos.

Darüber hinaus trainieren Sportschützen nicht nur auf dem Schießstand, sondern führen auch sogenannte Trockenübungen zu Hause aus. Dazu gehört das Trockenabziehen mit einer ungeladenen Waffe. In den dynamischen Disziplinen wie z.B. IPSC muss auch noch des schelle ziehen der Waffe aus dem Holster, die Zielerfassung als auch der schnelle Magazinwechsel trainiert werden. Das wird so oft trainiert, bis es in das Muskelgedächtnis übergeht. Dafür möchte kein Sportschütze z.B. 20 km oder auch deutlich weiter zum Schießstand fahren. Jäger benötigen ständigen Zugriff auf Waffen und Munition. Gejagt wird sowohl frühmorgens als auch spätabends. Schon für diese mehr oder weniger planbaren Termine benötigen Jäger einen schnellen Zugriff auf Waffen und Munition. Daneben gehört es zur Aufgabe von Jagdpächtern, bei Wildunfällen in ihrem Revier verletztes Wild nachzusuchen und zu erlegen. Dies kann zu jeder Tages- und Nachtzeit der Fall sein und ist nicht vorhersehbar.

Die Diskussion um die zentrale Waffenlagerung kam durch die Vorkommnisse in Erfurt und Winnenden in die Medien und Politik. Sie geht von der Vorstellung aus, dass „Amokläufer“ ohne jedwede Vorgeschichte und irgendwelche Anzeichen sich plötzlich dazu entscheiden „Amok“ zu laufen. Das ist aber nicht der Fall. Deswegen sind diese Taten auch keine „Amokläufe“ im wahren Sinne des Wortes, sondern lange geplante Attentate.

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind Verfassungswidrig

Seit dem Jahr 2009 dürfen die Behörden verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrollen bei Besitzern legaler Waffen durchführen. Die Sinnhaftigkeit und Zulässigkeit dieser Regelung darf aus mehreren Gründen bezweifelt werden.

  • Eine Kontrolle kann nur den Istzustand feststellen. Es ist unmöglich zu wissen, wie die Waffen und Munition am Tag davor aufbewahrt wurden oder wie sie am Tag danach aufbewahrt werden.
  • Die wenigen festgestellten Fehler bei der Aufbewahrung zeugen eher von der Regel, dass die meisten Waffenbesitzer ihre Waffen und Munition ordentlich verschließen. Die meisten Beanstandungen gab es bei Altwaffenbesitzern, nicht bei den jüngeren und aktiven Sportschützen oder Jägern. Nach einer kurzen Belehrung mussten diese Leute nachträglich nachweisen, dass sie die Aufbewahrung korrigiert haben.
  • Artikel 13 des Grundgesetzes schreibt vor, dass die Wohnung unverletzlich ist. Durchsuchungen darf es nur bei Gefahr im Verzuge mit einer richterlichen Anordnung geben. Bei legalen Waffenbesitzern wurde dieses Recht abgeschafft. Das stellt den legalen Waffenbesitzer rechtlich schlechter da als einen Besitzer illegaler Waffen, dessen Wohnung nicht verdachtsunabhängig von den Behörden betreten werden darf.

Polizeiliche Kriminalstatistik  

Die vom Bundesministerium für Inneres jährlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die erste Anlaufstelle für das gesuchte Zahlenmaterial. Die Grundtabelle der PKS, die am 12.02.2013 erstellt wurde gibt Auskunft über die relevanten Zahlen. Im Jahr 2012 gab es in Deutschland 630 Morde, 1.496 Totschlagsdelikte und 844 Fälle von fahrlässigen Tötungen, die nicht in Verbindung mit Verkehrsunfällen stehen. Bei den Morden wurde in 12% und beim Totschlag in 4% der Fälle geschossen. Diese Zahl sagt aber noch nichts darüber aus, ob die verwendeten Waffen im legalen oder illegalen Besitz waren, weil die PKS danach gar nicht unterscheidet. Eine ermutigende Feststellung in der PKS besagt immerhin: „Der seit 2003 rückläufige Trend bei der Verwendung von Schusswaffen hat sich – nach gegenläufiger Entwicklung im Jahr 2009 – im Berichtsjahr weiter fortgesetzt.“ Die Straftaten gegen das Waffengesetz beliefen sich im Jahr 2012 auf 32.665 Fälle und es wurde dabei in 1.546 Fällen geschossen. Dabei muss beachtet werden, dass es dabei um Straftaten jedweder Art geht, die mit dem Waffengesetz in Verbindung stehen. Dazu gehören alle Schreckschuss- Gas- und Signalwaffen sowie Messer und verbotene Gegenstände, die der Täter unerlaubt mit sich führt und/oder damit jemanden bedroht. Auch das Schießen auf Verkehrsschilder gehört dazu. Bei den Straftaten gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz geht es meistens um den unerlaubten Besitz, Handel oder Schmuggel von Kriegswaffen.

Waffenkriminalität Bundeslagebild 2011

 Da die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bei den Straftaten nicht nach Waffen im legalen und illegalen Besitz unterscheidet, ist sie für die Beurteilung der Gefährlichkeit des privaten und legalen Waffenbesitzes wenig aussagekräftig. Das war auch der Grund dafür, dass die Arbeitsgruppe Waffenrecht innerhalb der Piratenpartei im Jahr 2012 beim Bundeskriminalamt (BKA) nach detaillierterem Zahlenmaterial anfragte und zuerst eine übliche Absage erhielt. Dem BKA sind durchaus Zahlen bekannt, die auch für Waffenbesitzer interessant wären. Diese werden jedoch gemäß der Verschlusssachenanweisung des Bundes (VSA) eben als Verschlusssachen eingestuft. Durch die Androhung juristischer Schritte seitens der Kanzlei Putsche & Jung und der Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz wurden zumindest einige Statistiken öffentlich gemacht und stehen heute zum Download bereit.

In dem Bundeslagebild zur Waffenkriminalität des Jahres 2011 finden wir folgende Hinweise:

„Im Berichtsjahr 2011 wurden 448 Waffen an Tatorten i.Z.m. Straftaten nach dem StGB sichergestellt (2010: 496). In 72% (2010: 69%) der Fälle handelte es sich um erlaubnisfreie Gas-/Alarm- und Schreckschusswaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug 28% (2010: 31%). Unter diesen befanden sich rund 4% in legalem Besitz (2010: 5%).“

Endlich ein Hinweis auf die erlaubnispflichtigen Schusswaffen im legalen Besitz. Was ergibt sich jetzt daraus? Von den 448 sichergestellten Waffen waren 323 erlaubnisfreie Gas-/Alarm- und Schreckschusswaffen. 125 waren erlaubnispflichtige Schusswaffen, von denen ganze 5 sich im legalen Besitz befanden. Das Nationale Waffenregister geht von 1,4 Millionen legalen Waffenbesitzern aus, die 5,5 Millionen erlaubnispflichtige Schusswaffen besitzen. Die 5 sichergestellten Waffen sind 0,00009%. Das ist das amtliche Risiko, dass eine legale Schusswaffe bei einer Straftat innerhalb eines Jahres von der Polizei in Deutschland sichergestellt wird!

In der Gesamtbewertung heißt es in dem Lagebericht:

„Die Anzahl der in Deutschland in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz und der Straftaten unter der Verwendung von Schusswaffen sind sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung rückläufig. Lediglich die Fallzahlen bei der Begehungsweise „mit Schusswaffe geschossen“ sind im Berichtszeitraum leicht angestiegen. Für die Betroffenen geht insbesondere mit dem illegalen Einsatz von Schusswaffen eine erhebliche Gefährdung für Leib und Leben einher.“

Zusammenfassung

  • Der legale Waffenbesitz korreliert nachweislich nicht mit Straftaten
  • Es gibt keine einfachen Lösungen für komplexe Probleme wie z.B. „Amokläufe“
  • Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist nicht ausreichend detailliert
  • Die Kommission PKS lehnt die Veröffentlichung von detaillierten Statistiken ab

Um die Gefahren durch Terrorismus und andere Gewaltverbrechen einzudämmen, müssen also deren Ursachen bekämpft werden:

  • Mangel an ökonomischer Freiheit
  • Organisiertes Verbrechen
  • Undemokratische Regierung
  • Korruption
  • Drogenhandel
  • Historisch bedingte ethnische Konflikte
  • Religiöser Fanatismus

Sie sehen, von legalen Waffenbesitzern geht keine Gefahr aus! Eine weitere Verschärfung des Waffenrechtes bringt nicht das Geringste an Sicherheit! Waffenverbote wurden in der gesamten Geschichte der Menschheit immer in Diktaturen ausgesprochen – ein Hinweis, in welche Richtung wir uns mit der EU bewegen. Weitere Informationen und ehrliche Fakten finden Sie u. a. beim Forum Waffenrecht (FWR), der German Rifle Association (GRA), dem Deutschen Jagdverband (DJV) und seinen Länderverbänden. Außerdem empfehle ich ein Studium des dreiteiligen Gun Kompendium von Ron Siderius, in dem Fakten und geschichtliche Hintergründe einen Denkanstoß geben.

Andreas Gitzen, Daun