Schalldämpfer für die Jagd

Ein Büchsenschuss erzeugt ca. 160 dB. gute Schalldämpfer mindern den Mündungsknall – nicht den Geschoßknall – um bis zu 30 dB. 
Das Fachmagazin Visier beschäftigt sich ausschließlich mit dem Thema Schalldämpfer und hat die auf dem Markt erhältlichen getestet. Mit Schalldämpfer lagen die Werte immer noch so um die 140 dB.

Aber Achtung! Es gibt noch etliche Fallstricke

Unter anderem:

  • Schalldämpfer für Kurzwaffen werden regelmäßig nicht genehmigt werden.
  • Der Schalldämpfer darf nicht ohne Voreintrag in der Waffenbesitzkarte (WBK) erworben werden.
  • Der Besitz eines Jagdscheins berechtigt nicht zum Erwerb. Falls Ihnen ein befreundeter Jäger seine Waffe mit Schalldämpfer zum Ausprobieren auf der Jagd anbietet, sollten Sie tunlichst die Finger davon lassen.
  • Während Brandenburg beispielsweise in seinem Landesjagdgesetz kein Verbot der Jagd mit Schalldämpfern geregelt hat, ist eine solche Bestimmung im Bayerischen Landesjagdgesetz enthalten. Wer einen Schalldämpfer erlaubt besitzt, darf damit beispielsweise noch nicht in Bayern jagen, sondern benötigt eine Ausnahmegenehmigung gem. Art. 29 III Nr. 2. Das ist eines der Nachteile der Zersplitterung des deutschen Jagdrechtes.
  • Der Schalldämpfer muss im Waffenschrank gelagert werden.

 

Wer also erlaubt einen Schalldämpfer besitzt, darf damit noch nicht in jedem Bundesland jagen.
Das Thema bleibt spannend.

 

Tags: Waffenrecht
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