Gewährleistung

Gewährleistung - Wir haften für Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige Mängel sind uns unverzüglich - innerhalb von drei Tagen - nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Bei berechtigter Beanstandung unserer Ware haben Sie das Recht auf Minderung, sofern es uns nicht möglich ist oder wir uns nicht bereit erklären, innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel zu beseitigen oder die Ware zurückzunehmen und Ersatz zu liefern.

Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlos­sen, wenn er bei Vertragsabschluss den Mangel kennt. Unsere Haftung für Verzug, für Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung und Pflichtverletzungen rechtsgeschäftsähnlicher Schuldverhältnisse ist sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen, beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde.

Außerdem besteht kein Gewährleistungsanspruch für Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung sowie Nichteinhaltung unserer Betriebsvorschriften entstehen. Sofern der Käufer oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Genehmigung oder Anweisung Eingriffe und/oder Änderungen an der Ware durchführt, erlischt unsere Gewährleistungspflicht. Das gleiche gilt für eventuelle Garantieansprüche.
Für eventuelle Folgeschäden aus der Bearbeitung und Fehler unserer Zulieferer oder der Verwendung von wiedergeladener Munition sowie dem Verkauf von Kommissionsware übernehmen wir keinerlei Haftung.

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